Zuzahlungsbefreiung für Medikamente


Antrag bis Dezember einreichen
Zuzahlungsbefreiung für Medikamente

Für jedes verschreibungspflichtige Medikament zahlt der Patient in der Apotheke eine Zuzahlung. In manchen Fällen ist es möglich, sich von diesen Zahlungen befreien zu lassen. Der Antrag dafür wird immer für das kommende Jahr gestellt werden, für 2014 endet die Frist Ende Dezember.

Zuzahlungen zu Medikamenten

Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse. Allerdings wird für jedes verschriebene Arzneimittel eine Zuzahlung in der Apotheke fällig. Diese beläuft sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises und beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Um wirtschaftliche Härte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für Medikamente eine Belastungsobergrenze eingeführt: Die Summe aller Zuzahlungen in einem Jahr darf zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.

Befreiung bei Krankenkasse rechtzeitig beantragen

Versicherte, bei denen dieser Wert überstiegen ist, können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Wird diese genehmigt, zahlt der Patient den errechneten Eigenbetrag am Anfang des Jahres und muss dann in der Apotheke nichts mehr zuzahlen. Der Antrag für das Jahr 2014 sollte bis Ende Dezember bei der Krankenkasse eingehen. Jede Befreiung gilt immer nur für ein Jahr. Wer bereits eine besitzt, muss diese erneuern lassen.

Bei uns können Sie ihr E-Rezept                       einlösen !

Der Patient reicht das Rezept per Rezeptcode ein. Patientinnen und Patienten können über die E-Rezept-App anfragen, ob ihr Medikament bei uns verfügbar ist und dieses digital bestellen.
 Oder sie kommen mit einem ausgedruckten Rezeptcode direkt in Ihre Apotheke und lösen das Rezept dort ein.

Jetzt neu !
e-REZEPT über Card Link bei uns einlösen.
Dazu einfach die ApothekenApp auf dem Smartphone instalieren .

Mehr Informationen unter:

E-Rezept | gematik


 

News

Kortisonspray schadet dem Baby nicht
Kortisonspray schadet dem Baby nicht

Asthma während Schwangerschaft

Schwangere mit Asthma scheuen sich oft davor, ihr Kortisonspray zu benutzen. Sie haben Angst, dass das dem Ungeboren schadet. Doch offenbar nutzt das Spray nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kind.   mehr

Tipps gegen Reisedurchfall
Tipps gegen Reisedurchfall

Ungetrübte Urlaubsfreuden

Reisedurchfall kann den Urlaub richtig vermiesen. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, ihm vorzubeugen. Und hat es einen trotzdem erwischt, kann man sich oft selbst helfen.   mehr

Auch E-Bike fahren macht fit
Auch E-Bike fahren macht fit

Von wegen gemütlich

E-Biken ist nur was für schlappe Faulenzer*innen? Von wegen: Das Radeln mit Elektromotor fordert Herz und Muskeln fast ebenso stark wie normales Radfahren.   mehr

Sport schützt den Kreislauf
Sport schützt den Kreislauf

WHO-Empfehlung überprüft

Sport ist gut für die Gesundheit, da ist man sich einig. Doch wieviel Sport ist in der Woche nötig, um das Risiko für Erkrankungen zu senken?   mehr

Adipöse Kinder pubertieren früher
Adipöse Kinder pubertieren früher

Folgenschweres Übergewicht

Wenn schon Kleinkinder zu viele Pfunde auf die Waage bringen, hat das auch Folgen für die Pubertät. Sie werden früher geschlechtsreif als normalgewichtige Jungen und Mädchen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber
Möwen-Apotheke
Inhaber Athanasios Varzacis
Telefon 030/82 30 90 19
Fax 030/82 30 90 20
E-Mail moewen-apotheke@gmx.de