Reform in der Darmkrebsvorsorge


Per Einladung zum Stuhltest
Reform in der Darmkrebsvorsorge

Der gemeinsame Bundesausschuss beschloss aktuell eine Reform zur Früherkennung von Darmkrebs. Zentrale Neuerungen sind die systematische und regelmäßige Einladung zum Stuhltest und ein Anspruch für Männer bereits ab einem Alter von 50 Jahren.

Altersgrenze für Männer um 5 Jahre gesenkt

Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich zum 01.10.2018 in Kraft und wird ab 01.07.2019 wirksam. Männer und Frauen haben zukünftig im Alter zwischen 50 und 54 Jahren einmal jährlich Anspruch auf einen Test, der verstecktes Blut im Stuhl nachweist, den sogenannten iFOB-Test. Ein auffälliges Testergebnis klärt der Arzt mit Hilfe einer Darmspiegelung (Koloskopie) ab.

Bei Männern ab 50 Jahren übernimmt die Krankenkasse zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens 10 Jahren. Für Frauen liegt die Altersgrenze bei 55 Jahren. Sofern noch keine Koloskopie zur Früherkennung stattgefunden hat, haben Frauen und Männer ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFOB-Test.

Nicht aufgenommen in die neue Richtlinie wurde die Beachtung des familiären Risikos für Darmkrebs, wie von den Patientenvertretern im Bundesausschuss gefordert. Ihre Forderung nach einer Alterssenkung bei der Koloskopie für Männer auf 45 Jahre und für Frauen auf 50 Jahre wurde ebenfalls abgelehnt.

Systematische Einladung zur Früherkennung

Laut dem Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses Josef Hecken nutzen momentan nur 12 bis 15 Prozent der berechtigten Personen die Möglichkeit zur Darmkrebsfrüherkennung. In der Richtlinie ist deshalb ein systematisch organisiertes Einladungsverfahren verankert: Jeder Anspruchsberechtigte wird regelmäßig zur Stuhluntersuchung eingeladen. Hecken rechnet dadurch mit einem deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme und stützt sich auf Erfahrungen aus einem Modellprojekt, bei dem im Saarland fast jeder dritte Berechtigte die Vorsorge nutzte.

Quelle: Ärztezeitung

Weitere Informationen zum Thema Darmkrebs und zu neuen Testverfahren erhalten Sie auf den Seiten der Felix Burda Stiftung.

Bei uns können Sie ihr E-Rezept                       einlösen !

Der Patient reicht das Rezept per Rezeptcode ein. Patientinnen und Patienten können über die E-Rezept-App anfragen, ob ihr Medikament bei uns verfügbar ist und dieses digital bestellen.
 Oder sie kommen mit einem ausgedruckten Rezeptcode direkt in Ihre Apotheke und lösen das Rezept dort ein.

Jetzt neu !
e-REZEPT über Card Link bei uns einlösen.
Dazu einfach die ApothekenApp auf dem Smartphone instalieren .

Mehr Informationen unter:

E-Rezept | gematik


 

News

Was tun gegen Cholesterin
Eine Person rührt Eier in einer Schüssel

Diät oder Therapie?

Die Frage beschäftigt Menschen mit zu hohen Cholesterin schon lange: Muss ich bei erhöhten Cholesterin-Werten auf das Frühstücksei verzichten? Und umgekehrt: Reicht eine Diät möglicherweise aus, um die Werte zu senken?   mehr

Zuckermessung zur Lifestyle-Optimierung
Zuckermessung zur Lifestyle-Optimierung

Bringt das was?

Für Menschen mit Diabetes ist es heutzutage normal: die kontinuierliche Messung des eigenen Blutzuckers. Doch ist die Methode auch für Gesunde sinnvoll?   mehr

Ständig Infekte beim Kita-Kind …
Ständig Infekte beim Kita-Kind …

Wie viele sind normal?

Ein bisschen nervig ist es schon: Kaum kommt das Kind in die Kita, geht es los mit den Infekten. Doch wie viele Infekte sind normal – und kann man etwas dagegen tun?   mehr

Rauchen verschlimmert Basedow
Rauchen verschlimmert Basedow

Weg mit der Fluppe!

Menschen mit einem Morbus Basedow müssen im Alltag auf einige Dinge achten. Dazu gehört, mit dem Rauchen aufzuhören – denn Nikotin verschlimmert die Erkrankung. Das gilt besonders für die Augenbeteiligung.   mehr

Menstruationstasse statt Tampons?
Menstruationstasse statt Tampons?

Weniger Kosten, weniger Müll

Menstruationstassen sind praktisch: Sie bieten den gleichen Schutz wie Binden oder Tampons, verursachen weniger Müll und sind auch noch billiger als herkömmliche Hygieneprodukte. Doch wie sieht es mit der medizinischen Sicherheit aus?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im April

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Temperaturalarm im Kinderzimmer

Wie misst man die Temperatur am besten? Muss man Fieber senken? Und vor allem: Wann muss das Fieberk ... Zum Ratgeber
Möwen-Apotheke
Inhaber Athanasios Varzacis
Telefon 030/82 30 90 19
Fax 030/82 30 90 20
E-Mail moewen-apotheke@gmx.de