Neue Vorsorge beim Kinderarzt


Psychosoziale Untersuchung ergänzt
Neue Vorsorge beim Kinderarzt

Der Kinderarzt beurteilt in den Vorsorgeuntersuchungen, ob die Entwicklung des Kindes normal verläuft. Seit dem 1. September sind einige Änderungen in Kraft getreten, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat.

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Richtlinien legen neue Standards fest für Seh- und Hörtests sowie ein verfeinertes Screening von Sprache und Motorik. Darüber hinaus gewinnt die „vorausschauende Beratung“ durch den Kinder- und Jugendarzt wesentlich an Bedeutung: Eltern werden dabei beispielsweise über Unfallgefahren, gesunde Ernährung und Hygiene informiert. Auch Wissenswertes zum Impfen und zu UV-Schutz sowie zu Prävention von Übergewicht sind nun ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung. Weiterhin können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Neugeborenes in den ersten vier Wochen auf die Stoffwechselstörung Mukoviszidose mithilfe eines Screenings testen lassen.

Psychosoziale Auffälligkeiten früh erkennen

Für die Einschätzung der Kindesentwicklung gehört jedoch nicht nur die Prüfung der physischen, sondern auch der psychosozialen Kriterien. In Zukunft werden Kinder- und Jugendärzte deshalb bei den jungen Patienten auch eine Sozialanamnese und eine Interaktionsbeobachtung durchführen. Auf diese Weise sollen möglichst früh Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren für psychische Erkrankungen festgestellt und behandelt werden können.

Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung noch unklar

Die neuen Leistungen können jedoch erst von den Kinder- und Jugendärzten angeboten werden, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Krankenkassen die Vergütung ausgehandelt haben. Doch Dr. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V., stellt in Aussicht: „Spätestens am 1. März 2017 können endlich alle Patienten die verbesserten Vorsorgeleistungen überall in Anspruch nehmen.“

Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz, ÄrzteZeitung online vom 22.8.2016

Bei uns können Sie ihr E-Rezept                       einlösen !

Der Patient reicht das Rezept per Rezeptcode ein. Patientinnen und Patienten können über die E-Rezept-App anfragen, ob ihr Medikament bei uns verfügbar ist und dieses digital bestellen.
 Oder sie kommen mit einem ausgedruckten Rezeptcode direkt in Ihre Apotheke und lösen das Rezept dort ein.

Jetzt neu !
e-REZEPT über Card Link bei uns einlösen.
Dazu einfach die ApothekenApp auf dem Smartphone instalieren .

Mehr Informationen unter:

E-Rezept | gematik


 

News

Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis
Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis

Folgen des Dauerscrollens

Kurzvideoplattformen wie Tiktok und Co sind beliebt. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene verbringen oft täglich Stunden mit dem Betrachten der kurzen Clips. Doch was stellt die endlose Abfolge schneller Bilder mit Gehirn und Psyche an?   mehr

Semaglutid jetzt als Tablette
Semaglutid jetzt als Tablette

Alternative bei Spritzenangst

Semaglutid zum Abnehmen gibt es jetzt auch als Tablette – eine Alternative für alle, die wegen der Spritze zögern. Wie die Pille wirkt, wer sie nehmen darf und worauf es bei der Einnahme ankommt.   mehr

Schwangerschaft verändert die Augen
Schwangerschaft verändert die Augen

Trockene Augen, Kurzsichtigkeit

Unscharfes Sehen, trockene Augen oder plötzlich schlecht sitzende Kontaktlinsen: Eine Schwangerschaft kann auch die Augen verändern. Bestimmte Sehstörungen sollten werdende Mütter jernst nehmen und ärztlich abklären lassen.   mehr

Vitamin D senkt Krebssterberate
Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.   mehr

Befreiung von der Rezeptgebühr
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Oktober

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Probiotika im Einsatz

Ob für eine gesunde Verdauung, zur Unterstützung des Immunsystems oder als Begleiter beim Abnehmen: ... Zum Ratgeber
Möwen-Apotheke
Inhaber Athanasios Varzacis
Telefon 030/82 30 90 19
Fax 030/82 30 90 20
E-Mail moewen-apotheke@gmx.de